Selbstverpflichtungserklärung (AVV)

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Was ist die Selbstverpflichtungserklärung?

Die Selbstverpflichtungserklärung ist das Pendant zum klassischen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Sie regelt verbindlich, wie Psido als Auftragsverarbeiter mit personenbezogenen Daten – insbesondere Gesundheitsdaten Ihrer Patient:innen – umgeht.

Wesentliche Inhalte

  • Zweckbindung: Psido verarbeitet Ihre Daten ausschließlich zur Bereitstellung der vereinbarten Funktionen
  • Weisungsgebundenheit: Psido handelt nur nach Ihren Weisungen und verarbeitet keine Daten für eigene Zwecke
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Konkrete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz Ihrer Daten
  • Subunternehmer: Transparente Auflistung aller eingesetzten Dienstleister (siehe Dienstleisterübersicht)
  • Löschung und Rückgabe: Regelung zur Datenlöschung nach Vertragsende
  • Unterstützungspflichten: Mitwirkung bei Betroffenenrechten und Datenschutz-Folgenabschätzungen

Für wen gilt sie?

Die Selbstverpflichtungserklärung gilt für alle Psido-Nutzer:innen. Sie tritt mit der Nutzung von Psido in Kraft und ist Bestandteil der vertraglichen Grundlage zwischen Ihnen und Psido.

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