Wie erstelle ich als PsychologIn eine Rechnung für ein Kind?

Nach unserer Erfahrung ist es für Klinische- und GesundheitspsychologInnen ausreichend, die Sozialversicherungsnummer des Kindes auf der Rechnung anzugeben. In unserer Dokumentation können Sie nachlesen, wie das genau funktioniert. BÖP Quelle

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