Psido ist geprüft DSGVO konform

Zusammenfassung: Psido wurde von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen auf Datenschutz, Datensicherheit und DSGVO geprüft – mit positiver Gesamteinschätzung.

Sie vertrauen Psido die sensibelsten Daten Ihrer Patient:innen an. Deshalb sollen Sie sich nicht nur auf unser Wort verlassen müssen. Wir haben Psido von einem unabhängigen, gerichtlich beeideten Sachverständigen prüfen lassen.

Diese Prüfung hat übrigens auch einen Penetrationstest umfasst, bei dem Psido gezielt von Hackern auf Schwachstellen untersucht wurde.

Warum ein Gutachten?

Der Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen (BÖP) erwartet von Anbietern digitaler Praxissoftware nachvollziehbare Transparenz. Diese Transparenz wollten wir dem BÖP bieten. Die Prüfung erfolgte durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen der IT-Fachgebiete 68.60 (IT-Sicherheit, Datenschutz, Verschlüsselung und Signaturerstellung, Virenschutz) und 68.65 (Internetsoftware, Web-Programmierung, Netzwerkanwendung). Psido hat diese Prüfung beauftragt und die Kosten selbst getragen.

Was wurde geprüft?

Der Sachverständige hat unsere Unterlagen und das System selbst geprüft, Rückfragen gestellt und die Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik eingeordnet. Im Mittelpunkt standen:

  • die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
  • die datenschutzrechtliche Einordnung nach DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz
  • die praktische Umsetzung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht
  • Transparenz zu Hosting, Datenflüssen, Zugriffsrechten und Subdienstleistern
  • die Nachvollziehbarkeit der bereitgestellten Informationen

Teil der Prüfung war auch ein sogenannter Penetrationstest: Dabei wurde das System gezielt angegriffen, um Schwachstellen zu finden.

Das Ergebnis

Aus Sachverständigensicht sind die vom BÖP beschriebenen Voraussetzungen nach Stand der Technik aus Sicht der IT-SV Fachgebiete 68.60 und 68.65 erfüllt. Es wurden keine schwerwiegenden datenschutzrechtlichen oder sicherheitstechnischen Mängel festgestellt. Die für die Beurteilung wesentlichen Informationen wurden in ausreichendem Umfang offengelegt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in ihrer Gesamtheit geeignet, ein dem hohen Schutzbedarf der verarbeiteten Daten angemessenes Sicherheitsniveau herzustellen und die praktische Einhaltung der DSGVO-Vorgaben und der beruflichen Verschwiegenheit zu unterstützen.

Eine positive Gesamteinschätzung ist aus Sachverständigensicht daher gegeben.

Geprüft
Auszug aus Gutachten SV FH-Prof. DI Robert Kolmhofer vom 16.10.2026

Alle Details im Trust Center

Wo Ihre Daten gespeichert werden, welche Dienstleister wir einsetzen und wie wir die Verschwiegenheit schützen, legen wir offen. Eine Übersicht zum Gutachten und Links zu allen Themen finden Sie im Trust Center .

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